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Wissenswertes über SEPA:

Das bedeutet, dass Ihr Rechtsschutzfall sich außerhalb Deutschlands ereignet. Wir übernehmen die Vergütung eines für Sie tätigen und am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines Ihrer Nähe niedergelassenen deutschen Rechtsanwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des ausländischen Gerichts ist aber meistens empfehlenswerter. Liegt dieses Gericht mehr als 100 km von Ihrer Wohnung entfernt, übernimmt die DMB Rechtsschutz zusätzlich auch die Vergütung eines deutschen Rechtsanwalts in Ihrer Nähe, der für Sie den Kontakt zum Anwalt am Gerichtsort hält.

Auch in der Rechtsschutzversicherung ist nicht jedes denkbare Risiko versicherbar, da der Versicherungsschutz sonst zu bezahlbaren Tarifen nicht möglich wäre. Innerhalb der grundsätzlich versicherten Rechtsgebiete sind einige spezielle Risiken ausgeschossen, die zumeist nur eine kleine Zahl der Versicherten betreffen. So ist das kostenmäßig völlig unüberschaubare Baurisiko nicht versicherbar. Für Streitigkeiten aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts-, und Erbrecht, z.B. Ehescheidungs-, Unterhalts- und Erbauseinandersetzungs-Verfahren gilt das Gleiche. Zweck der Ausschlüsse ist natürlich, den Versicherungsbeitrag für einen möglichst breiten Kundenkreis attraktiv zu halten.

Das ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das ist unsere Aufsichtsbehörde. Ihre Anschrift ist Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.

Wir müssen uns die Möglichkeit offenhalten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z.B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder auch Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie im Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.

Das ist ein anderer Begriff für Kostenschutzzusage. Wenn wir Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt eine Deckungszusage zukommen lassen, so bedeutet dies, dass wir im Rahmen der Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und der Vereinbarungen laut Antrag und Versicherungsschein regulieren.

Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den wir im Rechtsschutzfall für Sie und Mitversicherte übernehmen.

Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter.

So heißt unsere Rechtsdienstleistung für Ihre schnelle Problemlösung durch eine Konfliktklärung ohne Gericht (Mediation).

Unter der deutschlandweit gebührenfreien Servicenummer 0800 36273248 erhalten Sie Erste Hilfe bei allen rechtlichen Fragen. Schon im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung erhalten Sie sofort und ohne weitere Kosten telefonischen Rechtsrat von unabhängigen Rechtsanwälten. Die Beratung erfolgt in allen Rechtsfragen, auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Rechtsgebieten. Ohne Wartezeit und ohne Anrechnung als Schadenfall. Sie erreichen die DMB RECHT-Hotline Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Über die DMB RECHT-Mail können Sie eine Frage zu Ihrem rechtlichen Problem senden. Ein unabhängiger Rechtsanwalt nimmt so schnell wie möglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.

Erfolgsaussichten müssen wir unter anderem auch prüfen. Von Anfang an überhaupt keinen Erfolg versprechende Verfahren würden zu einer ungerechtfertigten Belastung der Versichertengemeinschaft führen und sich letztlich negativ auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Bei unterschiedlichen Auffassungen zu den Erfolgsaussichten hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Stichentscheids durch den für ihn tätigen oder auch durch einen zusätzlich beauftragten Rechtsanwalt.

Fahrlässigkeit liegt, vereinfacht ausgedrückt, vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z.B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr.

Müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweise können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen.

Sie genießen Rechtsschutz für weltweit eingetretene Rechtsschutzfälle. Für die Entscheidung Ihres Rechtsschutzfalls muss allerdings ein Gericht oder eine Behörde in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zuständig sein. Auch die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira zählen noch zu diesem Bereich. Für manche Risiken, die durch zeitlich begrenzte Urlaubsreisen außerhalb dieser Gebiete (z.B. in Ostasien) entstehen, können auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung vor Ort abgedeckt sein. Wegen der Unabwägbarkeit der Höhe von Schäden hierdurch (oft völlig andere Gebührenregeln, mancherorts gar keine Regeln) ist der von uns zu übernehmende Höchstbetrag, die Deckungssumme, begrenzt.

Ein inzwischen häufig verwendeter Begriff für ein Risiko, das sich hauptsächlich aus Verträgen ergibt, die über eine Internetverbindung, also online abgeschlossen wurden. Die meisten Streitigkeiten wegen nicht erfüllter Vertragspflichten fallen unter den Rechtsschutz im Vertrags- uns Sachenrecht, wie in § 2 d) SECURO RB und den ARB YOLIG beschrieben.

Kautionen können wir für Sie bis zum vereinbarten Höchstbetrag als Darlehen zur Verfügung stellen, wenn Ihnen Strafverfolgungsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft, Beschlagnahme einer Sache) drohen, um diese einstweilen abzuwenden.

Gebräuchlicher Begriff für einen Rechtsanwalt im Büro in Ihrer Nähe, der für Sie einen Rechtsstreit an einem weiter entfernten Gericht führt und mit einem zweiten, dort zugelassenen Rechtsanwalt für Sie korrespondiert oder sogar federführend Ihre Sache bearbeitet. Ist das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde mehr als 100 km Luftlinie von Ihrer Wohnung entfernt, ist auch eine dadurch entstehende zusätzliche Anwaltsvergütung versichert.

Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten (auch Zeugenauslagen und Sachverständigengebühren), Strafkautionsdarlehen, Technische Privatgutachten (im Verkehrsrecht), Kosten der Zwangsvollstreckung, Kosten für Verwaltungsverfahren, evtl. Reisekosten ins Ausland (sofern in eigener Sache zum Prozess geladen), evtl. Kosten des Gegners (wenn Sie zur Übernahme verpflichtet werden). Diese Kosten übernimmt die DMB-Rechtsschutz im Rahmen des § 5 RB/RBplus/RBpremium.

Das ist jedes Verhalten eines Beteiligten in einer Rechtsangelegenheit, das sofort oder später zu einer Rechnung von Anwalt oder Gericht führt. Wenn Sie sich zu einer Zivilklage gegen jemanden entschließen und Ihrem Anwalt den Auftrag für Ihre Vertretung erteilen, verdient dieser bereits bei Entgegennahme dieses Auftrags seine erste Gebühr. Das ist bereits eine kostenauslösende Maßnahme, ebenso wie der Auftrag an Ihren Anwalt, Sie gegen die Klage eines anderen zu vertreten oder für Sie ein Rechtsmittel einzulegen.

Zur Beendigung des Versicherungsvertrages ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt für Sie und uns drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Sie haben außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn wir zu Unrecht den Versicherungsschutz versagt haben sollten, was hoffentlich nicht vorkommt.

Ihr/e Lebenspartner/in genießt als mitversicherte Person (auch wenn Sie nicht gemeinsam im gleichen Haushalt leben) den gleichen Versicherungsschutz wie Sie, wenn dies aufgrund Ihrer Angaben vor Vertragsabschluss im Versicherungsschein vermerkt ist. Kommt nach Vertragsbeginn als Single ein/e Lebenspartner/in hinzu, den/die Sie mitversichern wollen, geben Sie möglichst bald eine ansonsten formlose Mitteilung in Textform an die DMB-Rechtsschutz.

Mitversicherte Personen sind z.B. im Rechtsschutz für Mehrpersonenhaushalte neben Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin bzw. Lebenspartner die eigenen minderjährigen Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder). Auch nicht verheiratete und nicht in Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder (und Adoptivkinder) sind ohne Altersbeschränkung mitversichert, solange sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Während eines Studiums im Anschluss an die Schulzeit wären sie z.B. noch mitversichert.

Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren ohne Gericht selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines neutralen Mediators eigenverantwortlich und nachhaltig zu lösen. Dabei können die Streitparteien den Konflikt umfassend herausarbeiten und ihn selbstbestimmt lösen. Dies führt zu einem gemeinsamen Erfolg und einer dauerhaften Zufriedenheit.

Obliegenheiten müssen leider sein und gibt es bei allen Versicherungsarten. Sie regeln bestimmte Pflichten des Versicherten gegenüber dem Versicherungsunternehmen. In der Rechtsschutzversicherung müssen Sie als Versicherungsunternehmer z.B. Ihren Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, schon allein, damit er Ihre Chancen zutreffend beurteilen kann.

Wenn Sie sich für ein Rechtsschutz-Produkt SECURO, SECUROplus oder SECUROpremium entschieden haben, besteht die Obliegenheit zur Schadenmeldung. Das heißt: Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten, melden Sie sich unverzüglich bei uns, bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie müssen den Rechtsschutzfall bei uns melden:

– telefonisch unter 0800 0221 222

– über das Schadenmeldeformular auf dieser Website

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme einer telefonischen Rechtsberatung über die DMB RECHT-Hotline keine telefonische Schadenmeldung darstellt.

Haben Sie bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, wenn Sie den Rechtsschutzfall melden, verletzen Sie Ihre Obliegenheit. Dies führt zu einer sofortigen Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung um 200 Euro.

Wir müssen auch über einen Rechtsschutzfall frühzeitig unterrichtet werden, natürlich auch wahrheitsgemäß. Vor kostenauslösenden Maßnahmen sollten Sie Rücksprache mit uns nehmen, damit wir überprüfen, ob ein Versicherungsschutz in Frage kommt, im Grunde also alles Selbstverständlichkeiten. Die Obliegenheiten sind in § 17 RB und ARB YOLIG geregelt.

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Diese Mitgliedschaft ist freiwillig und Ausdruck unseres Bemühens, unsere Entscheidung einer kritischen Prüfung von außen zu unterziehen und hiermit Kundenfreundlichkeit zu praktizieren. Unsere Kunden haben als besonderen Service die Möglichkeit, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sind und sofern private Risiken betroffen sind. Das Verfahren ist für Kunden unserer Gesellschaft kostenfrei. Beschwerden sind zu richten an:

Versicherungsombudsmann e.V.
Leipziger Straße 121
10117 Berlin oder
Postfach: 08 06 32, 10006 Berlin,
Telefon: 0800 3696000 (kostenlos)
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de

Das ist eine Hilfe, wenn Sie Opfer einer schweren Straftat wurden. Wer körperlich und seelisch schwer leiden musste, kann sich im Strafverfahren gegen den/die Täter/in von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, dessen Tätigkeit dann der des Staatsanwalts ähnlich ist. Im § 2 der SECURO RB und ARB YOLIG ist genau aufgezählt, wofür Ihr Rechtsschutz als Opfer oder auch Zeuge greift.

Pflegekinder sind bis zur Volljährigkeit den leiblichen Kindern und Adoptivkindern gleichgestellt und genießen insofern Versicherungsschutz.

Das ist die Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung DMB Rechtsschutz YOLIG. Die ARB YOLIG haben juristisch den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Cyber-Rechtsschutz kann als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Er enthält den Beratungs-Rechtsschutz beim Vorwurf privater Urheberrechtsverstöße im Internet (Kostenübernahme bis max. 350 Euro je Rechtsschutzfall, nicht mehr als 500 Euro pro Kalenderjahr), Schadensersatz-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz. Damit bietet er z. B. Rechtsschutz bei einem Datenmissbrauch, dem Identitätsdiebstahl oder auch bei Cyber-Mobbing. Eine Wartezeit besteht nicht.

Auch wenn Sie keinen Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen haben, z. B. weil Sie kein eigenes Auto besitzen, sind Sie über den Privat-Rechtsschutz bei der Teilnahme am Straßenverkehr abgesichert. Als Nutzer von gewerblichen Car-Sharing-Angeboten, Fahrer von E-Bikes ohne Versicherungskennzeichen, Radfahrer, Fahrgast im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr, Skater, Reiter oder Fußgänger.

Für Menschen, die sich aktiv für ein zukunftsbewusstes Leben entscheiden und denen ökologische Aspekte auch bei ihrem Rechtsschutz-Vertrag wichtig sind, hat die DMB Rechtsschutz ein spezielles Produkt:  YOLIG. YOLIG ist gezielt auf nachhaltiges Verhalten ausgerichtet. Er enthält zum Beispiel den Mobilitäts-Rechtsschutz (siehe dort), für Menschen, die sich ganz bewusst gegen ein eigenes Auto entscheiden. Wer auf ein Auto nicht verzichten kann und ein Fahrzeug mit Elektro- oder alternativem Antrieb (100 % Strombetrieb oder alternativer Antrieb, kein Hybrid- oder Verbrennungsmotor) fährt, zahlt einen deutlich geringeren Beitrag. Wer einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leistet und eine eigene Photovoltaikanlage bis 29 kWp, eine Solar- oder Windenergieanlage hat, hat Versicherungsschutz z. B. bei Streit wegen Kauf, Installation und aus der entgeltlichen Einspeisung ins Stromnetz – die DMB Rechtsschutz übernimmt Kosten bis 15.000 Euro. Die Bearbeitung von YOLIG-Verträgen erfolgt klimafreundlich, die Kommunikation per E-Mail oder Telefon wird bevorzugt. Um die Umwelt zu schonen, wird soweit möglich auf Papier verzichtet. Für jeden abgeschlossenen YOLIG-Vertrag spendet die DMB Rechtsschutz einen festgelegten Betrag an ein Umwelt- und Klimaschutzprojekt – für das erste und jedes weitere Versicherungsjahr. Für jedes schadenfreie Jahr wird die Spende verdoppelt. YOLIG ist Versicherungsprodukt des Jahres 2023, so das Deutsche Institut für Service-Qualität.

Das ist die Abkürzung für Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung DMB Rechtsschutz SECURO. Die RB haben juristisch den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechtsschutzfall meint das Gleiche wie der gebräuchlichere Begriff „Versicherungsfall“. Grundvoraussetzung für unsere Leistung ist der Eintritt des Rechtsschutzfalls im versicherten Zeitraum, teilweise nach Ablauf einer Wartezeit. § 4 der RB und ARB YOLIG regelt dies im Einzelnen.

Reisekosten zu einem ausländischen Gericht oder einer ausländischen Behörde ersetzen wir Ihnen, wenn Sie als Beschuldigter oder Partei eine Ladung dorthin erhalten haben. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Gebührensätze für deutsche Rechtsanwälte, die auch im RVG festgelegt sind. In der Regel können Sie damit ausreichend komfortabel reisen.

Das ist die Abkürzung für Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz. Hierhin ist festgelegt, wie Rechtsanwälte in den verschiedenen Tätigkeitsgebieten ihr Honorar zu berechnen haben. Zum Beispiel ist in Zivilsachen die Höhe des Anwaltshonorars vom Streitwert abhängig, in Strafsachen gilt ein Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Honorar sich bewegen muss.

Wenn Sie das Rechtsschutz-Produkt SECURO, SECUROplus oder SECUROpremium abgeschlossen haben, haben Sie die Obliegenheit zur Schadenmeldung wie folgt:

Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten, melden Sie sich unverzüglich bei uns, bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie müssen den Rechtsschutzfall bei uns melden:

telefonisch unter 0800 0221 222

– über das Schadenmeldeformular auf dieser Website

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme einer telefonischen Rechtsberatung über die DMB RECHT-Hotline keine telefonische Schadenmeldung darstellt.

Haben Sie bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, wenn Sie den Rechtsschutzfall melden, verletzen Sie Ihre Obliegenheit. Dies führt zu einer sofortigen Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung um 200 Euro.

Obliegenheiten sind in § 17 RB und ARB YOLIG geregelt.

Für Alleinstehende wie auch für Alleinstehende/Alleinerziehende mit Kind/-ern bieten wir einen gesonderten Tarif an.

Die Absicherung über den Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz geht deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Spezialisierte Anwälte (Strafverteidiger) kümmern sich auf Honorarbasis um die Verteidigungsstrategie. Rechtsschutz besteht auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten (z. B. schwere Körperverletzung, Beleidigung, Betrug, Untreue, Diebstahl), solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Die DMB Rechtsschutz übernimmt die Kosten im Rahmen der versicherten Leistungen. Die Versicherungssumme ist im privaten Bereich unbegrenzt. Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten.

Dieser kann ein von Ihnen ausgesuchter Rechtsanwalt uns gegenüber abgeben, wenn Sie sich gegen unsere ablehnende Entscheidung über eine Deckungsanfrage wegen mangelnder Erfolgsaussichten wehren wollen. Genaueres regelt § 3 a der RB und ARB YOLIG.

Der Streitwert spielt eine Rolle in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und bezeichnet als Grundlage für Kostenberechnungen das in Geld bemessene Interesse einer Partei an der Sache. Ganz einfach ist es, wenn Sie von Ihrem Gegner eine bestimmte Zahlung verlangen. Dann ist dieser Betrag der Streitwert. Verlangen Sie die Herausgabe einer Sache, dann ist es deren aktueller Marktwert. Wollen Sie, dass Ihr Gegner ein bestimmtes Verhalten unterlässt, z.B. Ruhestörungen, Belästigungen oder Ähnliches, dann wird der Streitwert vom Gericht nach bestimmten Erfahrungssätzen geschätzt. Siehe auch RVG.

Verkehrs-Rechtsschutz ist ein weiter Begriff, je nach Zusammenhang mit unterschiedlicher Reichweite. Einerseits werden bestimmte Alltagsrisiken, wegen denen es oft Probleme gibt, als versichert aufgezählt. Andererseits sind diesen bestimmten Objekten (Fahrzeugen) und Eigenschaften zugeordnet (z.B. mal als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, mal als Fußgänger, Skater, Reiter oder Radfahrer, mal als Insasse eines Fahrzeugs usw.). Viele der Risiken, Objekte und Eigenschaften sind in den einzelnen Risikokombinationen unterschiedlich enthalten. Die umfangreichste enthält die bei Rechtsschutzversicherern unter dem Namen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz häufige Risikokombination. Der bei allen Versicherern kurz und einzeln benannte Verkehrs-Rechtsschutz gilt für ein einzelnes Motorfahrzeug und alle sich darin berechtigt befindenden Personen, also nicht nur Fahrer, sondern auch Insassen. Der Versicherungsnehmer (= unser direkter Vertragspartner) als einzelne Person ist auch als berechtigter Fahrer eines anderen Fahrzeugs bis zum Fahrrad sowie als Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln versichert. Der Verkehrs-Rechtsschutz kann auch auf alle Motorfahrzeuge der Mitglieder einer Familie und dafür geltende Eigenschaften dieser Personen (z.B. Halter, Eigentümer) ausgedehnt werden.

Vorvertraglichkeit eines Rechtsschutzfalls führt dazu, dass kein Versicherungsschutz besteht. Bei manchen Risiken gilt das Gleiche für einen Rechtsschutzfall in der Wartezeit. Die Rechtsschutzversicherung ist ebenso wie andere Versicherungsarten eine Vorsorge-Versicherung. Es soll verhindert werden, dass jemand, sobald die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung für ihn zu befürchten sind, sich auf Kosten einer schon bestehenden Versicherungsgemeinschaft in deren Schutz begibt.

Sie gilt für bestimmte Leistungsarten, wie in § 4 Abs. 1 RB und ARB YOLIG genannt. Sie beträgt 3 Monate und bedeutet, dass für in dieser Zeit eingetretene Rechtsschutzfälle kein Versicherungsschutz besteht.

YOLIG ist ein Rechtsschutz-Produkt für Menschen, die sich aktiv für ein zukunftsbewusstes Leben entscheiden und denen ökologische Aspekte auch bei ihrem Rechtsschutz-Vertrag wichtig sind. YOLIG ist gezielt auf nachhaltiges Verhalten ausgerichtet. Er enthält zum Beispiel den Mobilitäts-Rechtsschutz (siehe dort), für Menschen, die sich ganz bewusst gegen ein eigenes Auto entscheiden. Wer auf ein Auto nicht verzichten kann und ein Fahrzeug mit Elektro- oder alternativem Antrieb (100 % Strombetrieb oder alternativer Antrieb, kein Hybrid- oder Verbrennungsmotor) fährt, zahlt einen deutlich geringeren Beitrag. Wer einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leistet und eine eigene Photovoltaikanlage bis 29 kWp, eine Solar- oder Windenergieanlage hat, hat Versicherungsschutz z. B. bei Streit wegen Kauf, Installation und aus der entgeltlichen Einspeisung ins Stromnetz – die DMB Rechtsschutz übernimmt Kosten bis 15.000 Euro. Die Bearbeitung von YOLIG-Verträgen erfolgt klimafreundlich, die Kommunikation per E-Mail oder Telefon wird bevorzugt.

Um die Umwelt zu schonen, wird soweit möglich auf Papier verzichtet. Für jeden abgeschlossenen YOLIG-Vertrag spendet die DMB Rechtsschutz einen festgelegten Betrag an ein Umwelt- und Klimaschutzprojekt – für das erste und jedes weitere Versicherungsjahr. Für jedes schadenfreie Jahr wird die Spende verdoppelt.