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    FAQ

    Digitale Barrierefreiheitserklärung der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter „www.dmb-rechtsschutz.de” veröffentlichte Website der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG .

    Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 13.08.2024 erstellt und am 13.08.2024 zuletzt überprüft; sie gilt für den gesamten Internetauftritt „www.dmb-rechtsschutz.de“.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10 e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13.08.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

    • Einzelne Grafiken besitzen keinen Alternativtext
    • Kontrastverhältnis nicht ausreichend
    • Teilweise unverständliche Struktur aufgrund der H-Tags
    • Texte sind nicht in „Leichte Sprache“ umgeschrieben
    • Fehlende Untertitel und Audiodeskriptionen in eingebetteten Videos
    • Alle auf der Webseite verfügbaren PDF-Dateien sind nicht barrierefrei
    • Die auf der Webseite angebotenen Formulare und interaktiven Rechner sind nicht barrierefrei

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Textalternativen (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.1.1 [Nicht-Text-Inhalte], 1.2.1 [Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)], 1.2.2 [Untertitel (aufgezeichnet)]):
      • Einige Bilder und grafische Elemente auf der Webseite haben keine Alternativtexte, wodurch sie für Nutzer von Screenreadern nicht zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere Nicht-Text-Inhalte wie Bilder, Icons und andere grafische Darstellungen. Die Ergänzung der Alternativtexte für alle grafischen Elemente wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • Kontrastverhältnis (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.4.3 [Kontrast (Minimum)], 1.4.6 [Kontrast (erhöht)], 1.4.11 [Nicht-Text-Kontrast]):
      • Das Kontrastverhältnis zwischen Texten und Hintergrundfarben ist teilweise nicht ausreichend, um die Lesbarkeit für sehbehinderte Benutzer zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für Textinhalte als auch für Bedienelemente und grafische Benutzeroberflächen. Die Anpassung der Farbkontraste zur Erhöhung der Lesbarkeit wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • Struktur und Navigationshilfen (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.3.1 [Info und Beziehungen], 1.3.2 [Bedeutungstragende Reihenfolge], 2.4.6 [Überschriften und Beschriftungen (Labels)], 2.4.10 [Abschnittsüberschriften]):
      • Die Webseite zeigt eine unzureichende Struktur in Bezug auf die Reihenfolge der HTML-Tags. Diese betrifft die semantische Struktur der Inhalte, was zu Problemen bei der Nutzung von Screenreadern führen kann. Es fehlen zudem klare und beschreibende Überschriften und Labels. Eine Überarbeitung der HTML-Struktur zur Sicherstellung einer logischen und konsistenten Navigation wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • Leichte Sprache (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 3.1.3 [Ungewöhnliche Wörter], 3.1.4 [Abkürzungen], 3.1.5 [Leseniveau]):
      • Die Webseite bietet keine Inhalte in Leichter Sprache an, was bedeutet, dass Benutzer mit kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben könnten, die Informationen zu verstehen. Dies betrifft insbesondere komplexe Begriffe und juristische Fachsprache. Die Ergänzung von Inhalten in Leichter Sprache wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • Video-Inhalte (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.2.2 [Untertitel (aufgezeichnet)], 1.2.3 [Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)], 1.2.5 [Audiodeskription (aufgezeichnet)], 1.2.7 [Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)]):
      • Die auf der Webseite eingebetteten Videos sind nicht mit Untertiteln, Audiodeskriptionen oder alternativen Textinhalten versehen. Dies beeinträchtigt den Zugang für Nutzer mit Hör- oder Sehbehinderungen. Die Bereitstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für alle Videos wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • PDF-Dokumente (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.4.3 [Kontrast (Minimum)], 1.3.1 [Info und Beziehungen], 4.1.2 [Name, Rolle, Wert]):
      • Alle auf der Webseite verfügbaren PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht mit den erforderlichen Tags, Alternativtexten und einer logischen Lese-Reihenfolge versehen, um für assistierende Technologien zugänglich zu sein. Zudem sind die Dokumente nicht für die Bedienung mit Tastatur oder Screenreader optimiert. Die Erstellung und Bereitstellung barrierefreier PDF-Dokumente werden derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
    • Formulare und Rechner (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 3.3.1 [Fehlererkennung], 3.3.2 [Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen], 3.3.3 [Fehlerempfehlung], 4.1.2 [Name, Rolle, Wert]):
      • Die auf der Webseite angebotenen Formulare und interaktiven Rechner sind nicht barrierefrei. Sie sind schwer zu bedienen, liefern keine ausreichenden Rückmeldungen für Benutzer, die assistierende Technologien verwenden, und erfüllen nicht die Anforderungen zur Fehlervermeidung und -erkennung. Die Anpassung der Formulare und interaktiven Rechner an die Anforderungen der Barrierefreiheit wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

    Fakultativ barrierefreie Inhalte

    Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

    Diese Website verwendet die Software DIGIaccess um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. DIGIaccess hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Links unten am Bildschirmrand finden Sie ein Personen-Piktogramm. Beim Anklicken öffnet sich ein Fenster. Dort finden Sie verschiedene Möglichkeiten für eine bessere Lesbarkeit dieser Webseite. Zum Funktionsumfang von DIGIaccess gehören:

    • Schriftanpassungen,
    • Farbanpassungen,
    • Hervorhebung von Inhalten,
    • Stoppen der Animationen,
    • Audio Stummschaltung,
    • Optimierung für Screenreader-Nutzer,
    • Alternativtexte für Bilder mit Künstlicher Intelligenz
    • Tastaturnavigation sowie
    • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Pop-ups und Ton

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 13.08.2024 erstellt und zuletzt am 13.08.2024 überprüft.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barrieren melden an.

    Schlichtungsverfahren

    Sollte trotz Ihres Feedbacks keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren anzustoßen. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10 d, 10 e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Hierbei unterstützt die zuständige Ombudsstelle des Landes NRW bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.

    Kontaktmöglichkeiten:

    Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik